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Sonntag, 5. Dezember 2010

Kehrtwende im Fall Café Rheinanlagen

Stephan Wefelscheid
stellv. Fraktionsvors. BIZ
Bauwesen  Wie bereits im letzten BIZ Infobrief Nr. 9 berichtet, hatte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 16. September 2010 auf Antrag der BIZ-Fraktion die Verwaltung beauftragt, den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 126 "Café Rheinanlagen und angrenzende Bereiche" dahingehend zu ändern, dass die maximal zulässige Gebäudehöhe (§ 9 Abs. 3 BauGB) mit lediglich bis zu zwei Geschossen festgesetzt wird. Die Verwaltung sollte die Machbarkeit eines solchen Bebauungsplanes prüfen und dem Stadtrat dann die Ergebnisse der Prüfung präsentieren.
Auf vehementes Drängen der BIZ-Fraktion wurde der Bericht der Verwaltung dann auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratsitzung gesetzt, nachdem die Angelegenheit eigentlich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollte.
Die Unterrichtungsvorlage der Verwaltung hatte es in sich: sie informierte darüber, dass es offenbar doch genügend Argumente gibt, um eine solche Beschränkung rechtlich bestandsfest zu gestalten. Dabei stützt sich die Verwaltung auf ein landespflegerisches Gutachten von Dezember 2008. Das Brisante daran: Dieses Gutachten lag dem Rat im Rahmen der Beratungen in seinem gesamten Umfang so bisher nicht vor. Bislang hieß es von Seiten der Bauverwaltung immer, dass eine Festlegung auf zwei Geschosse, insbesondere im Hinblick auf die höhere Bebauung im Umfeld des Cafés, rechtlich nicht machbar sei.
Diese "neue" Erkenntnis wurde vom gesamten Rat mit Unverständnis kommentiert:
"Unzählige Stunden habe man umsonst getagt und diskutiert. "Von der Verwaltung an der Nase herumgeführt" (Gerhard Lehmkühler, SPD), "Im Regen stehen gelassen" (Marion Lipinski-Naumann, SPD), "Von der Verwaltung hintergangen" (Anne Schuman-Dreyer, CDU), "Enttäuscht" (Andrea Mehlbreuer, Grüne): Der Baudezernent musste herbe Kritik einstecken.", berichtete die Rhein-Zeitung am 6. November 2010.
Der Baudezernent Martin Prümm (CDU) erklärte daraufhin, dass man dem Gutachten ursprünglich keine so hohe Bedeutung beigemessen habe. Ein Fehler, wie er einräumen musste. Er entschuldigte sich dafür vor dem gesamten Stadtrat.
Die scheinbar "neue" Rechtslage erlaubte nur einen logischen Schluss: der eingeschlagene Weg des bisherigen Städtebaulichen Vertrages erschien nicht mehr gangbar. Die BIZ-Fraktion forderte deswegen den Oberbürgermeister auf, die Verhandlungen mit dem Betreiber als gescheitert zu erklären.
So sahen es auch alle anderen Fraktionen:
"Es dürften nicht noch schnell Fakten geschaffen werden, indem der städtebauliche Vertrag doch noch unterschrieben wird, forderte Hans-Jörg Assenmacher (CDU). "Dafür gibt es keine Geschäftsgrundlage mehr im Rat." Dieses Signal nahmen Oberbürgermeister Hofmann-Göttig und Prümm auf: Der Vertrag werde nicht mehr unterschrieben, gaben sie zu Protokoll.", war dann in der Rhein-Zeitung vom 6. November 2010 zu lesen.
Damit ist klar, dass die bisherigen Pläne für das Café Rheinanlagen gescheitert sind. Es liegt jetzt am Stadtrat schnellstmöglich einen Bebauungsplan aufzustellen, der den eigentlichen rechtlichen und tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung trägt. Und das heißt für die BIZ-Fraktion, dass die maximal zulässige Gebäudehöhe (§ 9 Abs. 3 BauGB) mit lediglich bis zu zwei Geschossen festgesetzt wird.
Spätestens im Januar soll dann der neue Bebauungsplan den Gremien vorgelegt werden. Damit ist ein neues Kapitel im "Kampf ums Café" eröffnet. Vor dem Hintergrund der bisherigen Ereignisse bleibt abzuwarten welche Pläne die Verwaltung dem Stadtrat nunmehr präsentieren wird. Wir bleiben dran …

Samstag, 13. November 2010

Stadtrat Sitzung vom 4. November 2010


Top-Themen der Stadtrat Sitzung vom 4. November 2010
  • Umstrittener Nachtragshaushalt 2010 der Stadt Koblenz beschlossen +++ Grüne und BIZ gegen desaströsen Haushalt +++ CDU und Teile der FBG enthalten sich +++ SPD und FDP stimmen für Haushalt mit rund 58 Millionen Euro Defizit
  • Café Rheinanlagen +++ Investor scheitert mit Plan für dreieinhalb-geschlossiger Bebauung +++ Vieles spricht für eine max. zwei-geschossige Bebauung +++ landespflegerisches Gutachten aus dem Jahr 2008 hatte die Bauverwaltung erst jetzt dem Stadtrat vorgelegt und seine bisherige Meinung stark geändert

Sonntag, 3. Oktober 2010

Café Rheinanlagen – Investor offenbar nicht zur Kooperation mit der Stadt Koblenz bereit

Bauwesen / Stadtrat Sitzung vom 16. September 2010 

Der Stadtrat hatte sich zuletzt mehrfach mit dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages zum Café Rheinanlagen beschäftigt. Da der Investor seine Zustimmung dazu verweigerte, konnte auch der entsprechende Bebauungsplan Nr. 126 nicht beschlossen werden. Die Veränderungssperre wurde daraufhin letztmalig um ein weiteres Jahr verlängert. Die Situation ist jetzt so, dass wenn der Stadtrat nicht innerhalb dieses Jahres einen Bebauungsplan auf den Weg gebracht hat, der Investor eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB beantragen darf. Danach wäre ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Ein Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB ist aber in der Regel für die städtebaulich planende Gemeinde nicht erstrebenswert, weil man nur noch wenig Einfluss auf die Gestalt des späteren Baukörpers nehmen kann.
Um stattdessen die notwendig Entwicklung eines stadtplanerisch ausgewogenen Bebauungsplans rechtzeitig auf den Weg bringen zu können, sollte der Stadtrat sich dringend mit einer Alternative zu dem bisherigen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 126 beschäftigen.
Aus diesem Grund hatte die BIZ-Fraktion beantragt, den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 126 "Café Rheinanlagen und angrenzende Bereiche" dahingehend zu ändern, dass die maximal zulässige Gebäudehöhe (§ 9 Abs. 3 BauGB) mit lediglich bis zu zwei Geschossen festgesetzt wird. Einem solchen Vorgehen liegt folgende Überlegung zu Grunde:
Mit dem städtebaulichen Konzept der Lennéschen Rheinanlagen wäre eine mehr als zweigeschossige Bebauung nicht in Einklang zu bringen. Dies hatte bereits der Stadtrat im Jahre 1989 erkannt, in dem er nur an den Investor verkaufen wollte, der sich dazu bereit erklärt, nur maximal zweigeschossig zu bebauen. So wurde dann auch die damalige Verkehrswertermittlung für die Verkaufspreisfestsetzung auf der Grundlage einer maximal zweigeschossigen Bebauung gemäß dem Beschluss aus dem Jahre 1989 vorgenommen.
Die Festsetzung der Höhenlage auf bis zu maximal zwei Geschosse bietet sich zur Sicherung des Stadtbildes an und entspricht im Übrigen der Historie für das Zustandekommen des strittigen Kaufvertrages von 1989.
Durch Festsetzung der Höhenlage wird sichergestellt, dass nicht durch bestimmte Anordnungen der Gebäude eine unerwünschte Höhe der baulichen Anlage erreicht wird. Denn Bauvorhaben, die sich nicht an die gegebene Höhenlage halten, sind nicht genehmigungsfähig. Die Festsetzung der Höhenlage ist aus Sicht der BIZ-Fraktion städtebaulich notwendig.
In der Stadtratsitzung vom 16. September 2010 wurde Seitens der Verwaltung dann vorgeschlagen, das Anliegen der BIZ-Fraktion aufzugreifen und die Machbarkeit eines solchen Bebauungsplanes zu prüfen. Die Verwaltung schlug vor, dem Stadtrat dann in der nächsten Stadtratsitzung die Ergebnisse der Prüfung präsentieren zu wollen. Die BIZ-Fraktion hat diesen Vorschlag übernommen und der übrige Stadtrat hat der Vorgehensweise ebenfalls zugestimmt. Damit ist ein neues Kapitel im "Kampf ums Café" eröffnet. Es bleibt abzuwarten welches Ergebnis die Verwaltung dem Stadtrat in der nächsten Sitzung präsentieren wird.